Im Normalfall können die Langzeitmietwagen auch im europäischen Ausland genutzt werden. Aus Sicherheitsgründen unterliegen bestimmte Fahrzeuge jedoch länderspezifischen Einreisebeschränkungen. Alle Informationen zu den Einreisebeschränkungen finden Sie im Mietvertrag bzw. nachstehend:
Der Mieter ist zur Nutzung des Fahrzeugs nur in Ländern der Europäischen Union, ausgenommen Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Bulgarien sowie in der Schweiz und Norwegen berechtigt (räumlicher Nutzungsbereich). Eine Nutzung außerhalb des räumlichen Nutzungsbereichs sowie in Katastrophen-, Krisen- und Kriegsgebieten ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fahrzeuggebers erlaubt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei einer Nutzung außerhalb des räumlichen Nutzungsbereiches kein Versicherungsschutz besteht.
Bitte fordern Sie vor Grenzübertritt eine Auslandsvollmacht bei uns an. Diese bestätigt den örtlichen Behörden im Falle einer Kontrolle die autorisierte Nutzung unseres Fahrzeugs. In Einzelfällen kann es vorkommen das Behörden die Beschlagnahmung eines Fahrzeugs veranlassen, wenn Sie keine Vollmacht vorweisen können.