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Fragen und Antworten zu Firmenwagen in der Langzeitmiete

Bild ©Surapol Usanakul via AdobeStock

Gerne beantworten wir Ihre Fragen zum Thema Firmenwagen in der Langzeitmiete. Wir haben die häufigsten Fragen nach Bereichen gegliedert, um Ihnen die Antworten so schnell wie möglich zugänglich zu machen.

Anfrage / Anmietung

Wie bekomme ich ein Angebot?

Bitte nehmen Sie entweder telefonisch oder über das Kontaktformular den Kontakt auf. Ihr persönlicher Serviceberater wird sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Was passiert, wenn ich mit Ihnen Kontakt aufgenommen habe?
Sobald Ihre Anfrage eingegangen ist, wird sich Ihr persönlicher Kundenbetreuer bei Ihnen telefonisch melden um mit Ihnen ein Angebot abzustimmen. Danach erhalten Sie in der Regel binnen 48 Std. ein schriftliches Angebot an die von Ihnen präferierte Kontaktart. Bitte geben eine Präferenz an. Sollten Sie keine Kontaktpräferenz benennen, so erhalten Sie Ihr ganz persönliches Angebot grundsätzlich per Mail.
Angebotsannahme — was muss ich tun?
Einfach das Angebot unterzeichnen (Firmenkunden zusätzlich: bitte stempeln) und an uns per Mail unter: angebot@autofahrbrik.de oder Fax: 06175 – 4170044 senden. Wir leiten dann die weiteren Schritte ein und lassen Ihnen die Mietvertragsunterlagen nebst allen Anlagen zu kommen.
Ich habe das Angebot unterzeichnet — was passiert jetzt?
Sie erhalten umgehend einen Mietvertrag mit allen relevanten Daten zugeschickt – dieser wird von Ihnen unterzeichnet und gestempelt (nur bei Geschäftskunden) und mit allen Mietvertragsunterlagen an uns zurückgesendet.
Welche Unterlagen werden für die Anmietung/Mietvertrag benötigt?
Sie erhalten mit der Übermittlung des Angebots und/oder des Mietvertrags eine Checkliste mit eventuell noch benötigten Unterlagen. Um einen reibungslosen sowie schnellen Ablauf zu gewährleisten, achten Sie bitte darauf, dass alle notwendigen Felder unterzeichnet und alle Unterlagen dem Mietvertrag beigefügt sind.
Was ist das Mindestalter/Höchstalter, um ein Auto anmieten zu können?
Der Mieter und jeder gemäß des Mietvertrags berechtigte Fahrer eines Langzeitmietfahrzeuges muss i.d.R. mindestens 21 Jahre alt sein sowie maximal 70 Jahre jung sein und muss eine gültige Fahrerlaubnis besitzen.
Wie lange ist die Mindestlaufzeit? Mietvertragsverlängerung?
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt i.d.R. 8 Wochen. Je länger die Anmietung erfolgt, desto günstiger ist die monatliche Mietrate. Eine Mietvertragsverlängerung ist unproblematisch möglich und sollte ca. 14 Tage vor Ende der vereinbarten Mietvertragsdauer angezeigt werden, ansonsten besteht das Risiko das mit Ablauf der Mietvertragslaufzeit kein neues Fahrzeug zur Verfügung steht. Grundsätzlich steht Ihre Mobilität für uns im Vordergrund.
Welchen Versicherungsschutz habe ich mit meinem gemieteten Firmenwagen?
Im Mietpreis sind neben der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung auch eine Vollkaskoversicherung mit 1.000 Euro Selbstbeteiligung und eine Teilkaskoversicherung mit 500 Euro Selbstbeteiligung eingeschlossen.

Mietvertragsinhalte

Wie erfolgt die Erstberechnung?
Es erfolgt eine taggenaue Abrechnung auf Grundlage von 1/30 der Monatsüberlassung.
Wird der Übergabe-/Rückgabetag des Mietwagens berechnet?
Der Tag der Übergabe sowie der Tag der Rückgabe des Mietfahrzeuges werden als voller Miettag berechnet.
Wann erfolgt die monatliche Berechnung?
Die Mietzahlung erfolgt monatlich im Voraus und wird vom genannten Konto zum 01. des Monats, in der Regel per SEPA- Lastschrift, eingezogen.
Welche Nebenkosten habe ich neben der monatlichen Rate?
Der Mieter muss neben der monatlichen Rate insbesondere Kosten für bspw. Treibstoffe, AdBlue, Öle, Wasser, Frostschutz, Betriebsstoffe, Fahrzeugwäsche und -reinigung, Flüssigkeit für die Scheibenwaschanlage sowie Schmierstoffe tragen. Zusätzlich können Kosten für Beschädigungen und nicht autorisierte Reparaturen anfallen.
Wann und wie erhalte ich meine Rechnung?
Nach der Anmietung des Fahrzeugs wird Ihnen die Erstrechnung umgehend zugesandt – dies dauert in der Regel 3-5 Werktage nach Anmietung – der Rechnungsbetrag wird i.d.R. per SEPA-Lastschriftmandat (Firmensepalastschriftmandat) zum vereinbarten Zeitpunkt Ihrem Konto belasten.
Was passiert, wenn mehr KM gefahren werden als vereinbart?
Diese werden mit einem pauschalen Betrag (bspw. 20 Cent pro Kilometer zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer) pro mehr gefahrenen Kilometer berechnet. Die Höhe des Betrages pro Mehrkilometer ist von der Fahrzeugklasse abhängig und kann aus den Mietvertragsunterlagen entnommen werden. Minderkilometer werden nicht erstattet.
Welche Kosten sind im Mietpreis enthalten?
Entsprechend des „Wohlfühlpaketes“ ist bspw. die Fahrzeugvollversicherung, Unfall- und Schadensservice, Wartung & Reparatur und Ganzjahresreifen enthalten. Winterreifen können gegen Aufpreis dazu gebucht werden. Den genauen Umfang und Bedingungen können aus dem Mietvertrag entnehmen.

Informationen zu möglichen Ereignissen während der Vertragslaufzeit

Bitte kontaktieren Sie grundsätzlich bezüglich Ihrer Anliegen Ihren persönlichen Kundenbetreuer und/oder das Serviceteam. Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Vorgehensweise. Erste Informationen finden Sie in dem Flyer Tipps & Tricks im Handschuhfach und nachstehend aufgelistet. Gerne ist das Serviceteam für Sie da.

Wartung/Inspektion/TÜV

Inspektion/Wartung/Reparaturen – was muss ich tun?
Bitte kontaktieren Sie Ihren persönlichen Kundenbetreuer und/oder das Serviceteam. Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Vorgehensweise. Inspektionen sind i.d.R. einmal in 12 Monaten fällig oder je nach Typenklasse nach einer gewissen Laufzeit. Die Auftragsvergabe für Wartungen und Verschleißreparaturen erfolgt ausschließlich durch den Vermieter. Der Mieter ist nicht berechtigt, selbstständig Aufträge für Wartungen und Verschleißreparaturen zu erteilen. Durch selbstständig erteilte Aufträge verursachte Mehrkosten trägt der Mieter. Bitte beachten Sie hierzu auch die Regelungen im Mietvertrag.
Welche Servicepartner hat die Autofahrbrik?
Die für Sie relevanten Servicepartner können Sie dem Servicekärtchen im Bordbuch entnehmen oder auf den rechtzeitig versendeten Schreiben. Bitte kontaktieren Sie Ihren persönlichen Kundenbetreuer und/oder das Serviceteam. Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Vorgehensweise.
Winter- /Sommerzeit – ein Radwechsel steht an – was muss ich beachten?
Sofern Sie Winterreifen Aufpreis pflichtig dazu gebucht haben, nehmen Sie bitte Kontakt zu einem von uns benannten Servicepartner auf. Eine Telefonnummer finden Sie i.d.R. auf dem Servicekärtchen im Bordbuch oder in dem von uns rechtzeitig versendeten Schreiben. Der Radwechsel von Winter zu Sommerrädern und von Sommerrädern auf Winterräder ist in der Rate enthalten.
Was passiert mit den gewechselten Rädern?
Die Einlagerung der Räder erfolgt durch unseren Servicepartner.
TÜV – was muss ich tun?
Grundsätzlich ist jedes Fahrzeug einmal jährlich einer TÜV – Prüfung zu unterziehen. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt zu unseren Servicepartnern auf. Bitte beachten Sie: Der Mieter ist verpflichtet, fällige Termine für die Haupt- und Abgasuntersuchung zu vereinbaren und durchzuführen. Mögliche Überschreitungen der Fälligkeitstermine und Mehrkosten bzw. Ordnungswidrigkeiten gehen vollumfänglich zu Ihren Lasten. Wir werden Sie rechtzeitig über den Termin informieren.

Auslandsreisen/Ordnungswidrigkeiten

Wer haftet für Ordnungswidrigkeiten während meiner Langzeitmiete?
Gemäß den Vertragsbedingungen haften Sie als Fahrzeugmieter unbeschränkt für sämtliche im Zusammenhang mit Verkehrs- und Ordnungsvergehen entstehende Kosten und Gebühren. Die Mieterdaten werden unter Berücksichtigung des Datenschutzes an die zuständige Behörde weitergeleitet und zwar sowie Sie diese bei der Anmietung angegeben haben.
Darf ich den Mietwagen auch im Ausland nutzen?
Im Normalfall können die Langzeitmietwagen auch im europäischen Ausland genutzt werden. Aus Sicherheitsgründen unterliegen bestimmte Fahrzeuge jedoch länderspezifischen Einreisebeschränkungen. Alle Informationen zu den Einreisebeschränkungen finden Sie im Mietvertrag bzw. nachstehend: Der Mieter ist zur Nutzung des Fahrzeugs nur in Ländern der Europäischen Union, ausgenommen Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Bulgarien sowie in der Schweiz und Norwegen berechtigt (räumlicher Nutzungsbereich). Eine Nutzung außerhalb des räumlichen Nutzungsbereichs sowie in Katastrophen-, Krisen- und Kriegsgebieten ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fahrzeuggebers erlaubt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei einer Nutzung außerhalb des räumlichen Nutzungsbereiches kein Versicherungsschutz besteht. Bitte fordern Sie vor Grenzübertritt eine Auslandsvollmacht bei uns an. Diese bestätigt den örtlichen Behörden im Falle einer Kontrolle die autorisierte Nutzung unseres Fahrzeugs. In Einzelfällen kann es vorkommen das Behörden die Beschlagnahmung eines Fahrzeugs veranlassen, wenn Sie keine Vollmacht vorweisen können.
Besonderheiten für Fahrten mit einem Langzeitmietwagen ins Ausland
Vor der Einreise in andere europäische Länder muss sich der Mieter über Besonderheiten der jeweiligen länderspezifischen Regelungen in der Straßenverkehrs- und Verkehrsordnung informieren. Der Mieter selbst ist für die Einhaltung dieser Regelungen und die damit eventuell verbundene rechtzeitige Bezahlung von Bußgeldern für Ordnungswidrigkeiten, Maut- und Straßenbenutzungsgebühren verantwortlich. Diese Kosten sind kein Vertragsbestandteil und somit auch nicht in den Leistungen des Wohlfühlpaketes enthalten. Bitte fordern Sie vor Grenzübertritt eine Auslandsvollmacht bei uns an. Diese bestätigt den örtlichen Behörden im Falle einer Kontrolle die autorisierte Nutzung unseres Fahrzeugs. In Einzelfällen kann es vorkommen das Behörden die Beschlagnahmung eines Fahrzeugs veranlassen, wenn Sie keine Vollmacht vorweisen können.
Darf im Mietfahrzeug geraucht werden?
Die Überlassung des Fahrzeugs erfolgt als Nichtraucherfahrzeug. Das Rauchen im Fahrzeug ist dem Mieter also nicht gestattet. In jedem Fall der Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot durch Mieter, Fahrer oder vom Mieter oder Fahrer beförderte Dritte ist der Fahrzeuggeber befugt, dem Mieter die Kosten einer erforderlichen Sonderreinigung und/oder Ozonbehandlung in Rechnung zu stellen.
Dürfen Tiere im Fahrzeug transportiert werden?
Der Transport von üblichen Haustieren ist nicht untersagt. Der Mieter wird jedoch auf die ggf. entstehenden Kosten für eine Sonderreinigung- und/oder Ozonbehandlung zur Beseitigung von Verschmutzungen (z. B. Tierhaare) und Gerüchen hingewiesen, die von ihm zu tragen sind.

Unfall

Was ist ein Unfall?
Ein Unfall ist ein plötzliches, unfreiwilliges und von außen einwirkendes Ereignis, bei dem ein Sach- und/oder ein Personenschaden eintritt.
An wen wende ich mich im Falle eines Unfalls?
Im Pannen- und Unfallschadensfall hat der Mieter den Fahrzeuggeber unverzüglich über die dem Mieter mitgeteilte Servicehotline zu unterrichten. Die Hotline ist 24 Stunden an 7 Tagen besetzt und aus Deutschland sowie dem europäischen Ausland jederzeit erreichbar. Der Fahrzeuggeber übernimmt die Abwicklung des Pannen- oder Unfallschadensfalls und bestimmt insbesondere die mit der Reparatur zu beauftragende Werkstatt und stellt ggf. ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung. Sofern ein Unfallschaden voraussichtlich die Bagatellgrenze von 500,00 € übersteigt, hat der Mieter dafür zu sorgen, dass der Schaden polizeilich aufgenommen wird und das Original der Unfallmitteilung dem Fahrzeuggeber ebenso zur Verfügung zu stellen wie die namentliche Angabe von Unfallzeugen, nebst deren vollständiger Anschrift.
Reicht eine telefonische Stellungnahme zu einem Unfall?
Nein, eine telefonische Stellungnahme ist nicht ausreichend – wir bitten Sie immer eine schriftliche Schadensmeldung zu erstellen und uns diese per Mail unter schaden@autofahrbrik.de oder per Fax unter: 06175 – 4170044 binnen 24 Std. zu zusenden.
Wo bekomme ich eine Schadensmeldung her?
In Ihrer Bordmappe sollte eine Schadensmeldung vorhanden sein – alternativ erhalten Sie diese aber auch von unserem Servicepartner.
Welche Selbstbeteiligung habe ich in einem Schadenfall?
Der vereinbarte Selbstbehalt beträgt i.d.R. in der Vollkaskoversicherung 1.000 Euro Selbstbeteiligung und in der Teilkaskoversicherung 500 Euro Selbstbeteiligung. Die genaue vereinbarte Selbstbeteiligung finden Sie auf Ihrem Mietvertrag.

Die Fahrzeugrückgabe

Wieviel Kraftstoff muss bei Rückgabe im Tank des Fahrzeugs sein?
Bei Rückgabe sollte das Fahrzeug eine Reststrecke von ca. 150 km zurücklegen können. Dies entspricht i.d.R. einem viertel vollen Tank.
Welchen Pflegezustand muss der Innenraum des Fahrzeugs bei der Rückgabe vorweisen?
Der Fahrzeuginnenraum muss gereinigt und frei von Schäden und Verschmutzungen sowie geruchsneutral sein.
Welchen Pflegezustand muss die Außenhülle des Fahrzeugs bei der Rückgabe vorweisen?
Bei Rückgabe muss das Fahrzeug in einem dem Alter und der vertragsgemäßen Fahrleistung entsprechenden Erhaltungszustand, frei von nicht reparierten Unfallschäden sein, darf keine Beschädigungen an der Karosserie aufweisen, die einen Ersatz von Teilen, eine Spachtelung oder eine Lackierung bedingen, Reifen und Felgen müssen unbeschädigt sein, die Reifen eine Mindestprofiltiefe von 3 mm aufweisen. Darüber hinaus darf die Windschutzscheibe bei Rückgabe keine Steinschlagschäden, Kratzer, Risse oder Sprünge aufweisen und es muss verkehrs- sowie betriebssicher sein. Es gelten die Mietvertragsbedingungen.
Was muss bei Rückgabe alles zurückgegeben werden?
Nach Beendigung des Vertrags oder im Falle einer sonstigen Rückgabe des Fahrzeugs, z. B. im Falle eines Fahrzeugwechsels, ist das Fahrzeug mit Schlüsseln, allem überlassenen Zubehör (wie z.B. Navigations-CD, Warnweste etc.) und allen überlassenen Unterlagen (z. B. Fahrzeugschein, Kundendienstheft, Ausweise) vom Mieter auf seine Kosten und Gefahr unverzüglich dem Fahrzeuggeber oder einem von ihm Bevollmächtigten zurückzugeben.
Wie werden evtl. Schäden am Mietwagen nach der Anmietzeit berechnet?
Entspricht das Fahrzeug bei Rückgabe nicht dem vorstehend genannten Zustand, ist der Mieter zum Ersatz des entsprechenden Schadens verpflichtet.
Wo muss das Fahrzeug zurückgegeben werden?
Sie bekommen von uns eine schriftliche Bestätigung über die Rückgabedresse sowie Datum und Uhrzeit. In der Regel ist entspricht der Rückgabeort dem Abholort.
Wie erfolgt die Endberechnung des Mietvertrages?
Es erfolgt eine taggenaue Endabrechnung auf Grundlage von 1/30 der Monatsüberlassung sowie eine taggenaue Endabrechnung der geleisteten Kilometer (Basis ist Übergabe- und Rückgabe Km Stand gemäß Protokoll) sowie des definierten Rückgabezustandes gemäß unseres Mietvertrags.
Wird der Rückgabetag des Mietwagens berechnet?
Der Tag der Rückgabe des Mietfahrzeuges wird als voller Miettag berechnet.